Andauernder Aufenthalt in erheblich schimmelpilzbelasteten Innenräumen und permanentes einatmen von Pilzbestandteilen birgt Gesundheitsrisiken. Im Vordergrund bei der Gefährdungsbeurteilung im Zusammenhang mit Schimmelpilzbefall im Innenraum stehen eindeutig die sensibilisierenden Wirkungen der Pilzsporen. Als risikobehaftet gelten Allergiker, Atopiker und Kleinkinder. Bei entsprechender Exposition gegenüber erhöhten Schimmelpilz-Konzentrationen im Innenraum können aber auch Menschen ohne jegliche Prädispositionen Allergien entwickeln und / oder an den Atemwegen erkranken. Infektionen sind vor allem bei immungeschwächten Personen und / oder älteren Menschen möglich.
Gemäß dem „Schimmelpilzleitfaden“ des Umweltbundesamtes (UBA) fallen bereits Schimmelbefallsflächen von 0,5 m2 in die (höchste) Kategorie III „große Befallsfläche“. Schimmelpilzbefall der Kategorie III birgt nach UBA ein Gesundheitsrisiko und muss im Sinne des Minimierungsgebots zur Vorbeugung möglicher Gesundheitsbeeinträchtigungen kurzfristig beseitigt werden. Zu dieser stark verallgemeinernden Schadenskategorisierung ist zu sagen, dass für eine seriöse Einschätzung der Gesundheitsrisiken in Innenräumen bei Pilzbefall mindestens Informationen
- über die vorhandenen Pilze,
- die Befallsfläche, –dichte und –aktivität,
- die baulichen Gegebenheiten des schimmelgeschädigten Objekts,
- die Art und Dauer der Nutzung der betroffenen Räumlichkeiten sowie
- den Gesundheitszustand der Bewohner / Benutzer
benötigt werden.
Bei der Einschätzung der hygienischen Relevanz von Schimmelpilzschäden in Innenräumen und der Ableitung von Aussagen, ob gesundheitliche Risiken durch den Pilzbefall bestehen könnten oder eher nicht, müssen folgende Aspekte berücksichtigt werden:
- Fläche der pilzlichen Biomasse
- vorhandene Pilzspezies (starke Sporulierer ↔ schwache Sporulierer)
- Dichte der Pilzbiomasse (früher Befall ↔ ausgewachsener Befall)
- Aktivität der vorhandenen Pilze (vital ↔ ausgetrocknet)
- Aktuelle und künftig zu erwartende Feuchtigkeit des befallenen Bauteils
- Lokalisation des Schimmelschadens im Objekt (verdeckt / offen)
- Vorhandensein infektiöser / Toxine bildender Pilze
- Gesundheitszustand / gesundheitliche Vorbelastungen der Bewohner
- Schadenshistorie: Dauer der Schimmelprobleme / der Exposition
- Tiefe des mikrobiellen Befalls (nur bei Sanierungsplanung)